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Korrektes und regelkonformes Verhalten hat für die Dietsch Polstermöbel GmbH höchste Priorität. Unser Unternehmenserfolg beruht darauf, mit Integrität und Regeltreue gemeinsam mit Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten erfolgreich zu sein. Damit wir dieses Ziel dauerhaft sicherstellen können ist es wichtig, Informationen zu potentiellem Fehlverhalten zu erhalten, so dass wir diesen Hinweisen nachgehen und, sofern sie sich als stichhaltig erweisen, dieses Fehlverhalten abstellen können. Das Hinweisgebersystem der Dietsch Polstermöbel GmbH bietet Ihnen daher die Möglichkeit, potentielle Regelverstöße zu melden.

Wir prüfen jede Meldung und gehen ihr konsequent nach. Ein wesentlicher Grundpfeiler des Hinweisgebersystems ist dabei die größtmögliche Sicherheit, dass die Meldung ohne Angst vor Repressalien erfolgen kann und für alle Beteiligten das Prinzip eines fairen Verfahrens gewährleistet. Die Bearbeitung eingehender Meldungen erfolgt dabei durch eine geschulte Person des Unternehmens, welche sicherstellt, dass nur absolut notwendige Informationen zur Person des Melders an das Unternehmen weitergeleitet wird. Die Bearbeitung einer Meldung erfolgt dann im Haus in einer organisatorisch unabhängigen Stelle. So garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene sowie die bei der Aufklärung des Hinweises Beteiligten. Auf Wunsch kann eine Meldung auch anonym erfolgen, in diesem Fall ist es uns allerdings nicht möglich, die geforderte Rückmeldung zum Eingang und zum Sachstand zu geben.

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