Garantie und Gewährleistung

Über die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung hinaus erhalten Sie auf unsere Möbel eine Zusatzgarantie von 3 Jahren.
Damit gewähren wir insgesamt 5 Jahre Garantie!

5 Jahre Garantie

Diese fünfjährige Garantie bezieht sich auf:

  • Polsterung, Federkerne und Unterfederung
  • Gestelle und Gestellteile sowie nicht bewegliche tragende Bauteile
  • Pflegefreundlichkeit ausgewählter Bezugsmaterialien wie Longlife-Leder u. Möbelstoffe gemäß Kennzeichnung in unserer Stoffkollektion

unter Beachtung der in diesem Heft genannten Bedingungen. Die Garantie beinhaltet die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, gilt nur für Neuware,
ist nicht übertragbar und erstreckt sich auf den räumlichen Geltungsbereich anwendbaren Rechts bei Abschluss des Kaufvertrages.
Ein Anspruch außerhalb dieses Geltungsbereiches ist ausgeschlossen. Der Garantieanspruch erlischt bei Weitergabe der Ware an Dritte.

Garantiefristen

Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wird die ergänzende 3 Jahres-Zusatzgarantie wirksam. Die Erbringung der Garantieleistung erfolgt nach
Wahl des Herstellers in Form der Nachbesserung oder Neulieferung. Rücktritt, Ersatzforderungen sowie Konventionalstrafen, Schadenersatzforderungen und
Nebenkosten sind von der Garantie nicht umfasst. Für Funktionsteile, wie Beschläge, elektrische und elektronische Bauteile, Mechaniken, Drehgestelle sowie
Rollen und Füße gelten 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Bei den Bezugsmaterialien bezieht sich die Garantie auf die in der Stoff- oder Lederkollektion
entsprechend gekennzeichneten Bezüge und auf die ausgewiesenen Eigenschaften entsprechend den jeweiligen Garantiebestimmungen des Stofflieferanten.
Für alle anderen Bezugsmaterialien und Eigenschaften gilt die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistungsfrist.

Im Rahmen der Garantie erbrachte Leistungen sowie Kulanzleistungen verlängern die ursprüngliche Gewährleistungszeit nicht.
Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler werden durch diese Garantie nicht berührt.

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